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Wohngebäudeversicherung |
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Die Wohngebäudeversicherung könnte man ohne Zweifel als das Flaggschiff unter den Gebäudeversicherungen bezeichnen. Wer über Gebäudeversicherungen spricht, denkt dabei fast immer zuerst an eine Wohngebäudeversicherung. Dies geschieht auch nicht ohne Grund, schließlich sichert die Wohngebäudeversicherung die gravierenden Risiken ab, die einer Immobilie selber einen beträchtlichen Schaden zufügen können. Hierzu gehören zunächst Schäden durch Feuer, weswegen viele die Wohngebäudeversicherung auch mit einer Gebäudefeuerversicherung gleichsetzen. Dies trifft allerdings nicht zu, da sich die Feuerversicherung ausschließlich auf Brandschäden beschränkt, während die Wohngebäudeversicherung darüber hinaus noch weitere Schadensursachen mitversichert. Dazu gehören Wasserschäden, sofern diese durch Leitungswasser entstanden sind, also zum Beispiel durch einen Rohrbruch. Überschwemmungsschäden durch Hochwasser eines naheliegenden Flusses sind beispielsweise nicht versichert. Hierzu müsste der Versicherungsnehmer eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden abschließen, die dann auch Schäden durch Erdbeben absichert. Allerdings gibt es auch Wohngebäudeversicherungstarife, bei denen sich Elementarschäden mitversichern lassen. Zum Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung gehören weiterhin Schäden durch Blitzeinschlag, welcher neben einem Brand auch starke Schäden an der Elektrik eines Hauses verursachen kann, Hagelschäden sowie Sturmschäden.
Mit einer Wohngebäudeversicherung versichert der Immobilienbesitzer die Immobilie selber sowie in und an der Immobilie fest installierte Zubehörteile. Hierzu gehören zum Beispiel die Heizungsanlage, die Terrasse sowie eine speziell auf die Räumlichkeit angepasste Einbauküche. Sämtliche bewegliche Gegenstände im Haus wie Möbel, Kleidung, TV oder Stereoanlage sind hingegen nicht versichert. Zum Schutz dieser Gegenstände empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Es ist also maßgebend, ob die Zubehörteile zwingend fester Bestandteil der versicherten Immobilie sind oder ob man sie auch entfernen und in einer anderen Immobilie nutzen kann. Bestes Beispiel ist hierzu ein Teppich. Ist dieser fest in einem Zimmer verklebt, so ist er bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Handelt es sich um einen unbefestigten Läufer, so ist dieser nicht beziehungsweise nur über die Hausratversicherung versichert. Etwas anders verhält es sich mit Gegenständen, die nicht direkt im oder am Haus installiert sind. So sind sich auf dem Grundstück befindliche Carports oder Gartenhäuser grundsätzlich nicht mitversichert, können allerdings bei Vertragsabschluss gegen einen geringfügig höheren Beitrag mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob spezielle Einrichtungsteile wie zum Beispiel die Sauna im Keller im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, sollte vor Abschluss der Versicherung zur Sicherheit bei der Gesellschaft genau nachfragen. Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages richtet sich danach, wie hoch der Wiederaufbauwert des Hauses ist. Hierbei spielt eine Reihe von Faktoren eine Rolle. Genaueres hierzu können Sie in der Rubrik „Wert 1914“ erfahren.
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist jedem Immobilienbesitzer dringend anzuraten. Denn für wenige hundert Euro im Jahr ist damit das finanzielle Risiko abgesichert, welches ihm durch die vorgenannten Unwegsamkeiten entstehen kann. Ist die Immobilie kreditfinanziert, so wird die finanzierende Bank den Kreditnehmer sogar im Darlehensvertrag verpflichten, zumindest eine Gebäudefeuerversicherung abzuschließen. Jeder sollte sich darüber bewusst sein, dass man plötzlich und unerwartet völlig unverschuldet in Existenznöte geraten kann, wenn sich ein Unglück wie ein Hausbrand oder ein kapitaler Rohrbruch ereignet. Der finanzielle Schaden kann hier schnell einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag ausmachen. Wohl die wenigsten Bürger könnten dies eben mal kurz aus der Portokasse bezahlen.
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