Wert 1914

Wer schon einmal eine Wohngebäudeversicherung oder eine Gebäudefeuerversicherung abgeschlossen hat, dem wird möglicherweise in der Versicherungspolice der Begriff „Wert 1914“ aufgefallen sein. Die wenigsten Leute wissen allerdings, was der Wert 1914 bedeutet und welchen Sinn er hat.

Der Wert 1914 ist ein wichtiger Bestandteil zur Festlegung eines aktuellen Wertes einer Immobilie, genauer gesagt, eines aktuellen Neubau- beziehungsweise Wiederaufbauwertes. Denn während beim Kauf einer bestehenden Immobilie Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, ist es für die Festlegung einer Versicherungssumme und somit auch für die Ermittlung der Höhe des Versicherungsbeitrages von entscheidender Bedeutung, welche Kosten im Falle einer vollständigen Zerstörung des Objektes anfallen würden, um dieses gleichwertig wieder zu errichten.

Der Wert 1914 ist der Wert, den die Immobilie im Jahr 1914 in Goldmark gehabt hätte. Ermittelt wird dieser anhand der Art der Bauausführung und der Größe der Wohnfläche sowie eventueller Garagen mit den damals aktuellen Baukosten. Dass ausgerechnet das Jahr 1914 als Wertgrundlage herangezogen wird, liegt daran, dass in dem Jahr die Baupreise stabil waren und zudem die beiden nachfolgenden Weltkriege noch nicht den Wert der Währungen beeinflusst haben.

Um einen aktuellen Wiederaufbauwert eines Hauses zu errechnen, wird der ermittelte Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Dieser wird vom statistischen Bundesamt jedes Jahr neu ermittelt. Der aktuelle Wiederaufbauwert kann deutlich vom aktuellen Marktwert einer Immobilie abweichen, da hier weder die Grundstücksgröße noch die Lage der Immobilie in die Berechnung einfließen. Zur Errechnung des Versicherungsbeitrages wird der Wert 1914 mit dem so genannten „gleitenden Neuwert“ multipliziert. Dieser setzt sich zu 80 Prozent aus dem vorgenannten Baupreisindex sowie zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex für das deutsche Baugewerbe zusammen. Auch der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich aktualisiert, allerdings nicht vom statistischen Bundesamt, sondern vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.


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